06.03.22

Die Grundsteuerreform in Hessen (2022)

Immobilienmakler von Günther Grundbesitz erklärt die Grundsteuer für Immobilien in Hessen, mit Darstellung von Dokumenten und Berechnungen, symbolisch für detaillierte und fachkundige Beratung im Bereich der Immobiliensteuern.

Unterschiedliche Grundsteuern für vergleichbare Grundstücke und Lagen?
Das geht zukünftig nicht mehr. 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung- die Einheitswerte- für verfassungswidrig erklärt hat, müssen für alle Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden. In Hessen betrifft das rund 3 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Das Grundsteuerreformgesetz ist ein Bundesgesetz mit einheitlichen Regeln. Durch eine Länderöffnungsklausel im Grundgesetz, hat Hessen eine eigene Regelung im Hessischen Grundsteuergesetz getroffen. Für die Besteuerung gelten die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022. Auf Grundlage der von den Finanzämtern auf diesen Stichtag neu festgesetzten Steuermessbeträge werden die Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer erheben.

In der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 sind alle hessischen Eigentümer aufgefordert, Angaben zu ihrem jeweiligen Grundstück zu machen. Bei Grundstücken und Häusern sind im Speziellen: Genaue Lagebezeichnung und Grundstücksgröße, Wohn- und Nutzfläche, sowie Eigentumsverhältnisse, Aktenzeichen und zuständiges Finanzamt erforderlich. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzliche Angaben über Grundbuchblattnummer und Miteigentumsanteil erforderlich.

Weitere Informationen und eine Checkliste erhalten Sie bei Ihrem hessischen Finanzamt

 

Dipl. Immobilienökonom Matthais Günther von Günther Grundbesitz
Ihr Matthias Günther
Dipl. Immobilienökonom

 

 


Quelle:  https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform 

 

 

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